AW: Schenkung an Kind
Hallo,
leider sind Ihre Fragen eher einkommensteuersteuerlicher, denn erbrechtlicher Natur.
Zu den Fragen aus dem Erbrecht:
Eine Schenkung muss nicht notariell beglaubigt werden. Sie kann auch mündlich erfolgen, die Schriftform ist jedoch immer zu empfehlen, wirken sich Schenkungen ja auch mit abschmelzendem Anteil 10 Jahre auf eine Erbschaft aus.
In diesem Fall ist der Beschenkte jedoch nicht geschäftsfähig, was die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters notwendig macht!
Erbrecht Einfach
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