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Alt 08.10.2013, 17:22
Sange
Gast
 
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Standard AW: Droht mir die Kündigung?

Da sie doch sowieso eine größere Wohnung suchen, sollte Ihr Problem nicht allzu groß sein.

Es wird Ihnen aber keine andere Wahl bleiben, als dem Vermieter den Einzug der Freundin /Lebensgefährtin mitzuteilen. Dies wurde auch durch ein BGH-Urteil bestätigt.

Es gibt da den § 553 BGB
Zitat:
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. ...
... der Einzug der Lebensgefährtin ist ein solches "berechtigtes Interesse" des Mieters.

Gäbe es Schwierigkeiten mit dem Vermieter dann sollte man sich an einen Mieterverein wenden und je nach Lage, an einen Fachanwalt für Mietrecht.
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