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Zitat von Recht-Einfach
Hallo,
nach meiner Information gilt das neue Erbrecht für alle Todesfälle ab dem 01.01.2010.
Somit sollte die jährliche Abschmelzung bei Ihnen Anwendung finden.
Erbrecht Einfach
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Vielen Dank für die Antwort. Das hiesse dann, dass die neue Regelung der Abschmelzung auch rückwirkend gilt, und ob ich habe noch Zweifel ob dies so ist.