AW: Weigerung, Kaution zu zahlen. Überhöhter Kostenvoranschlag
Was genau ist den zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart? Ohne zu wissen, was dort wortgenau geschrieben steht, dürfte eine Antwort eher Glücksache sein. Viele der in Mietverträgen befindlichen Klauseln sind mittlerweile nämlich ungültig, da muss dann überhaupt nicht renoviert werden.
Aber, eine Renovierung nur durch einen Malerbetrieb ist von vornherein ungültig. Die Malerarbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Und das kann auch der Mieter selbst.
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