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Weigerung, Kaution zu zahlen. Überhöhter Kostenvoranschlag

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 10.10.2013, 06:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2013
Beiträge: 1
Standard Weigerung, Kaution zu zahlen. Überhöhter Kostenvoranschlag

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Ich bin zum 1.9 aus meiner Wohnung ausgezogen. Vereinbart war eine Pauschalmiete, sodass ich entsprechend die Kaution zeitnah zurückerwartet habe.
Bei der Abnahme wurde mir ein ordentlicher Zustand bescheinigt, ein Nachmieter ist bereits ohne vorangegangene Renovierungsarbeiten eingezogen.
Vertraglich vereinbart ist eine anteilige Zahlung einer regelmäßigen Renovierung von 3 Jahren. Diese hat nicht stattgefunden. Erst nach Mahnung der Zahlung der Kaution erhielt ich eine Aufstellung der Kosten. Auf Aufforderung erhielt ich auch einen Kostenvoranschlag für Malerarbeiten. Dieser weist unverhältnismäßige Kosten auf ( ca. 25qm Zimmer, 8 Stunden Malerarbeiten für weißen Anstrich bei Nettolohn von 50€ die Stunde). Nach mehreren Telefonaten einigte ich mich mit der Verwaltung darauf, einen anderen Kostenvoranschlag einzureichen. Dies tat ich und dieser wies deutlich niedrigere Kosten auf.
Daraufhin teilte mir die Hausverwaltung mit, der Vermieter hätte den Kostenvoranschlag abgelehnt und behaart auf eine anteilige Kostenzahlung, die sich nach dem ersten Kostenvoranschlag berechnet. Des Weiteren seien aufgrund von schlechter Erfahrungen (es handelt sich um ein privates Studentenwohnheim) mit anderen Mietern keine eigenen Malerarbeiten gestattet, vertraglich ist dies allerdings nicht festgehalten. Ein Telefonat mit dem Vermieter steht noch aus.

Ist das Verhalten der Hausverwaltung zulässig?
Darf sie mir pauschal festgelegte Kosten, die vertraglich nicht festgehalten sind, in Rechnung stellen. Und das obwohl die tatsächlichen Renovierungen auch nach der vertraglich festgelegten Zeit nicht stattgefunden haben und werden? Und obwohl ich ein Gegenangebot für fachliche Malerarbeiten zu einem deutlich günstigeren Preis (es handelt sich dabei um einen normalen Malerbetrieb, der solche Arbeiten regelmäßig durchführt)
eingeholt habe?

Vielen Dank eure Hilfe!



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  #2  
Alt 10.10.2013, 08:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Weigerung, Kaution zu zahlen. Überhöhter Kostenvoranschlag

Was genau ist den zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart? Ohne zu wissen, was dort wortgenau geschrieben steht, dürfte eine Antwort eher Glücksache sein. Viele der in Mietverträgen befindlichen Klauseln sind mittlerweile nämlich ungültig, da muss dann überhaupt nicht renoviert werden.

Aber, eine Renovierung nur durch einen Malerbetrieb ist von vornherein ungültig. Die Malerarbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Und das kann auch der Mieter selbst.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
hausverwaltung, kaution, malerarbeiten, nachmieter, pauschalmiete, renovierung, schönheitsreparaturen, übergabe


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