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Alt 11.10.2013, 19:00
mistermartin mistermartin ist offline
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Registriert seit: 05.10.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Minderung Schenkungsbetrag bei Erbschaft

Hier ist die offizielle Antwort eines Steuerberaters:

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Die von Ihnen beschreibende Regelung über die Abschmelzung ist eine rein erbrechtliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Vorschrift betrifft einen Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2325 BGB).

Das Erbschaftsteuergesetzt kennt eine solche Vorschrift nicht. Nach dem Erbschaftsteuergesetz sind alle frühere Erwerbe z.B. in Form von Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre zu berücksichtigen.
In Ihrem Fall bedeutet das vom Grundsatz, dass die Schenkung aufgrund des damaligen Freibetrags von steuerfrei war.

Im Rahmen des Erbfalls werden jedoch jetzt alle Vorerwerbe der letzten zehn Jahre zusammengezogen.

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