AW: Minderung Schenkungsbetrag bei Erbschaft
Also im Klartext:
Erbrechtlich wirkt sich die Abschmelzung aus (innerhalb des Pflichtteilergänzungsanspruchs), steuerrechtlich ist sie irrelevant?
Das würde im Nachhinein auch Sinn machen, da für Schenkungen ja auch eine Schenkungssteuererklärung abzugeben ist, sobald die Freibeträge überschritten werden.
Erbrecht Einfach
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