Hallo,
Ihr Fall geht dann doch ein wenig mehr in den steuerrechtlichen Teil der erbschaftlichen Thematik, was das ganze nicht einfacher macht...
Sie sollten erst einmal unseren Text zum Thema Auflagen innerhalb der Erbschaft durchlesen. Dieser ist sicher ganz informativ für Sie:
Erbschaft Auflagen und Bedingungen
Die Erbschaftssteuer entsteht im Todesfall des Erblassers. Hierzu lesen Sie bitte:
Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer
Wie das Finanzamt nach Zahlung der Steuer darauf reagieren würde, wenn der Erbende dann doch erfährt, dass es sich um einen Erben ersten Ordnung mit maßgeblichem Freibetrag handelt, kann ich leider nicht erraten. Dort sollten Sie dann vielleicht einmal auf Seiten des Fiskus recherchieren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig Zündstoff liefern und wünsche viel Erfolg.
Erbrecht Einfach