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Alt 23.08.2009, 21:53
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Frage zu duschen nachts (zwei drei uhr) und Wäschetrocknen

Hallo Ayshe,

es ist korrekt, dass Duschen nachts erlaubt ist. Und wenn dein Mitmieter "Lärm" macht, dann hilft wirklich nur das Gespräch, entweder mit dem Mieter oder auch dem Vermieter. Beides ist leider selten von Erfolg gekrönt.

Zur Bestimmung des Vermieters, dass Trocknen der Wäsche innerhalb der Wohnung zu unterbinden:
Zum Einen sollte jeder Vermieter über eine solche Änderung schriftlich hingewiesen werden.
Letztenendes ist es aber auch egal, da der Mieterbund Berlin Mieter informiert, dass das Trocknen von Wäsche in der Wohnung nur zu einer geringen Erhöhung der Luftfeuchtigkeit führt, welche sich weglüften lässt.

Ein höheres Risiko für Schimmelbefall ist also nicht gegeben.


Freundliche Grüße und ich hoffe ich war eine Hilfe,


Mietrecht Einfach
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