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Alt 03.11.2013, 13:41
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Bevor man in eine Wohnung einzieht schaut man sie sich an und unterschreibt danach den Mietvertrag. Wer bei der Besichtigung die Sonnenbbrille nicht absetzt, der muss mit den Folgen zurecht kommen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch für Bruchbuden, beträgt 3 Monate, also zum 31.01.2014, wenn der Vermieter die Kündigung morgen bekommt oder wenn schon gekündigt bis zum dritten Werktag des Oktobers. Wenn nicht, dann zum 28.02.

Ob eine fristlose Kündigung wegen Unbewohnbarkeit gegeben sein könnte, will ich bezweifeln, denn Sie haben die ersten Wochen in der Bruchbude überstanden.

Und selbstverständlich hat der Vermieter auch ein Recht auf die komplette Kaution, das ist doch überhaupt keine Frage.

Zitat:
und die Kaution war einige hundert euro weniger
Dieses Argument verstehe ich jetzt nicht. Die Kaution darf bis zu 3 Nettomieten betragen. Und bei einer Monatsmiete von 600,- Euro sind das nun mal 1.800,- Euro.
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