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Alt 06.11.2013, 11:18
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Abschließend zum Thema aus dem Vermieter-Telegramm:

Kaution nach Mietende einklagbar

Lieber Regenmacher,

generell sind Vermieter gut beraten, eine Mietkaution zu vereinbaren. Nun ist es jedoch einem meiner Mandanten passiert, dass das Mietverhältnis noch vor der Kautionszahlung wieder beendet wurde. Kann er trotzdem auf die Kautionszahlung bestehen? Schließlich sind eine ganze Menge Schäden in der Wohnung vorhanden.

Der Bundesgerichtshof hatte schon vor längerem für das Pachtrecht entschieden, dass auch nach Beendigung eines Pachtvertrages der Verpächter noch berechtigt ist, die Kaution einzuklagen. Das hat er auf das Mietrecht für den Kautionsanspruch eines Vermieters einer Wohnung übertragen (BGH, Beschluss vom 15.11.2011, Az.: VIII ZR 65/11).

Ein Tipp: Die Nichtzahlung einer vereinbarten Kaution kann für Mieter erhebliche Konsequenzen haben. Häufig wird der Vermieter seine Klage im Urkundenprozess nach § 592 ZPO erheben können. Für ein solches Verfahren müssen Sie als Vermieter nur den Mietvertrag vorlegen und das Gericht kann viel schneller als im „normalen“ Urteilsverfahren entscheiden.



Mit freundlichen Grüßen,

Arno Schrader,
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und WEG-Recht
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