Zitat:
Ist das alles rechtens so
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Kurz und knapp,
ja! Der Vermieter nimmt lediglich sein Recht in Anspruch, dass ein geschlossener Vertrag eingehalten wird.
Zitat:
oder gibt es eine Härtefallklausel die uns hilft ?
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Im Nachhinein bestimmt nicht, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Hier wäre vielleicht durch die Stellung eines Nachmieters das Schlimmste vermieden worden, aber dieser Zug ist ja auch schon abgefahren.
Jetzt heißt es abwarten, wie das Gericht entscheidet.