AW: Erbteil ist nur geringwertig
Hallo,
ein gemeinschaftliches Testament oder Berliner Testament ist nur widerrufbar, wenn beide Ehegatten noch leben. Dies scheint in Ihrem Fall verwirkt zu sein.
Der Pflichttteil steht Íhnen immer zu. Dies wäre nach der geschilderten Situation 1/6 (50% des gesetzlichen Erbteils von 1/3). Sie sollten sich im Fall der Fälle dann anwaltlichen Rat suchen.
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