AW: Testament erstellen
Hallo,
zu 1.
Je nach Versicherung werden diese oft auf bestimmte Personen ausgeschrieben, um diese im Todesfall abzusichern, wie z.B. bei der Risikolebensversicherung. Diese würde meines Erachtens nicht in die Erbmasse mit eingehen, da sie erst mit dem Tod fällig wird. Die Erbmasse besteht hingegen aus den Habseligkeiten und Vermögen zum Zeitpunkt des Todes.
zu 2.
Gute Frage. Wird das Erbe ausgeschlagen, so kommen die Erben nachrangiger Ordnung zum Zuge. Hierbei würde der Hausrat mit in die Erbmasse fallen. Schlagen alle das Erbe aus, vermute ich demzufolge, dass auch der Hausrat dem Fiskus zufallen würde. Ganz sicher bin ich mir hierbei jedoch nicht.
zu 3.
Diese Formulierung tritt meist im Zusammenhang mit Vorerbe und Nacherbe auf. Einem Vorerben obliegt es das Vermögen bestmöglich für die Nacherben zu errhalten. Er unterliegt somit Verfügungsbeschränkungen. Diese können durch den Zusatz "befreit" gelockert werden.
zu 4.
Die Regelungen zum Ehegattenerbrecht gelten für Ehefrau wie Ehemann gleichermaßen.
Erbrecht Einfach
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