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Alt 25.08.2009, 17:58
dees dees ist offline
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Standard AW: Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Guten Tag noch einmal,

nach einer neuerlichen, intensiven Diskussion mit meiner ehemaligen Freundin, mit der ich mir nun immer noch den Wohnraum teile, bekam ich folgendes zu hören:

Ich sei nur noch geduldet im Haus. Sie habe sich informiert (beim Mieterschutzbund). So hieß es laut ihrer Aussage nun, dass ich mit der Unterschrift als "Mieter 2" nicht so viele Rechte habe, auch wenn die Bezeichnung "Mieter 1" und "Mieter 2" wie gesagt ja nicht aussagt, dass ich Untermieter oder etwas in dieser Art sei. Ich seie nicht gleichberechtigt, sie sitze somit "am längeren Hebel", kann mir Aufenthaltszeiten im Haus vorschreiben, mir Besuch in ihrer Abwesenheit verbieten. Sie hingegen darf Besuch empfangen, wie sie es mag und mir in dieser Zeit den Zutritt zum Haus versagen.

Dies alles, obwohl ich den Löwenanteil am Wohnraum trage (die Hälfte Kaution, die Hälfte Miete, die kompletten Strom-, Gas- und Wasserkosten beim Anbieter, der Vertrag dort läuft auf meinen Namen, sowie die gesamten Internet- und Telefonanschlusskosten, die ebenfalls nur auf meinem Namen laufen).

Ist es nun wirklich so, dass ich mit meiner Kündigung zum 01.11.2009, die dann ja erst gültig wird, in eine Art "2. Glied" gerutscht bin, quasi einen Untermieterstatus erreicht habe? Ich dachte mit der Antwort von Ihnen kann ich beruhigt sein, doch die Aussage meiner Mitbewohnerin, dass dies der Mieterschutzbund so geschildert habe, macht mich stutzig.

Mit freundlichem Gruß

"dees".
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