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Alt 25.08.2009, 18:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Hallo dees.

Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, da sich das Vertragsverhältnis nicht geändert hat! Weder wurde im Vertrag eine Unterschrift gestrichen oder ein Untermietvertrag erstellt.

Aber um Sicherheit zu bekommen, kann ich dann auch Ihnen einen Gang zum Mieterbund oder auch zu einem Fachanwalt für Mietrecht empfehlen.

Wenn man es so genau nehmen würde, dann könnten Sie Ihr auch die Nutzung von Telefon, Internet, Strom, Gas und Wasser vorschreiben. Denn hier stehen nur Sie im Vertrag. Dies wäre aber nur eine reine Retourkutsche und würde der Problematik sicher nicht behilflich sein.

Und um den Hausfrieden zu wahren oder auch zu erzwingen, kann ich dann auch nur ein Aufsuchen eines Mietervereins empfehlen. Somit haben Sie dann Rechtssicherheit.


Ich hoffe ich konnte behilflich sein und verbleibe mit freundlichem Gruß,


Mietrecht Einfach
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