Hallo zusammen, da ich neu hier bin, bitte ich um Nachsicht...diese Frage wurde hier bestimmt schon des öfteren gestellt...also sorry
Der Mietvertag läuft seit dem 01.01.2006 und bei Einzug waren alle Wände in der Wohnung weiß gestrichen, mittlerweile sind Schlaf-, Wohnzimmer und Küche farbig (nicht in grellen, kräftigen Fargen) gestrichen.
Müssen wir beim Auszug die Wände wieder weiß streichen!?
Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen bzw. Urteile auf die wir uns berufen können.
Vielen Dank für die Antworten und die Geduld
Viele Grüße
Nicole