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Wände bei Auszug weiß streichen?!?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.08.2009, 14:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 1
Standard Wände bei Auszug weiß streichen?!?

Hallo zusammen, da ich neu hier bin, bitte ich um Nachsicht...diese Frage wurde hier bestimmt schon des öfteren gestellt...also sorry

Der Mietvertag läuft seit dem 01.01.2006 und bei Einzug waren alle Wände in der Wohnung weiß gestrichen, mittlerweile sind Schlaf-, Wohnzimmer und Küche farbig (nicht in grellen, kräftigen Fargen) gestrichen.

Müssen wir beim Auszug die Wände wieder weiß streichen!?
Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen bzw. Urteile auf die wir uns berufen können.

Vielen Dank für die Antworten und die Geduld

Viele Grüße
Nicole



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  #2  
Alt 30.08.2009, 19:20
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wände bei Auszug weiß streichen?!?

Hallo Nicole,

in der Regel befinden sich zu diesem Thema Bestimmungen im Mietvertrag. Und es ist gang und gebe, dass eine Wohnung auch wieder geweißt zu hinterlassen ist, damit auch der Nachmieter die volle Einrichtungsfreiheit besitzt, wie du sie genossen hast.

Natürlich kann auch ein Gespräch mit dem Vermieter erfolgen. Wenn er die Wohnung in den Farbtönen abnimmt, dann wäre dies auch in Ordnung.


Lieben Gruß,


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  #3  
Alt 18.09.2009, 20:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 1
Frage AW: Wände bei Auszug weiß streichen?!?

Hallo ich schliesse mich mal dem ersten post an...
habe schon viel gesucht und gelesen, aber sicher bin ich mir nicht.

im mietvertrag steht:

"(...) Die mieträume sind bei Mietvertragsende abnahmefertig zu präsentieren. Das heißt insbesondere alle Räume müssen frisch in weiß getüncht sein. (...) Der vermieter hat das recht, sofort einen Fachbetrieb eigener Wahl mit der Ausführung der Schönheitsreparaturen auf -kosten des mieters zu beauftragen.
wird hierfür ein gutachter beauftragt, ist der Kostenaufwand für schönheitsreparaturen, der vom gutachter errechnet wird. sofort vom mieter zu verlangen und von der kaution einzubehalten. (...)"

ich habe folgendes anliegen: die whg ist bei auszug 3jahre und 11monate bewohnt. die wände waren bei einzug gelb gestrichen (whg war neu hergerichtet). meine frage nun. muss ich trotzdem alles weiß streichen, obwohl überall vorher gelb an den wänden war? und was bedeutet eigentlich "getüncht"? ich bin ja nun kein profi und dementsprechend werden meine maler arbeiten auch aussehen. kann der vermieter das als mangel ankreiden?!

und was passiert mit den beschädigten laminat stellen?

viele fragen ich weiss... danke erstmal für eure hilfe
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  #4  
Alt 23.09.2009, 12:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wände bei Auszug weiß streichen?!?

Hallo sebbl,
tünchen bedeutet nichts weiter als "streichen".

Bzgl. der Regelungen im Mietvertrag würde ich mich mit dem Vermieter kurzschließen, wie er es wünscht und ob die Wände auch wieder in Gelb nachgestrichen werden können oder in weiß zu streichen sind.

Das du kein Malerprofi bist, sollte kein Problem darstellen. Wenn alles ordnungsgemäß abgeklebt ist und der Boden abgedeckt, dann kann eigentlich nicht viel schiefgehen. Die Farbe an die Wand zu bringen sollte dann das kleinste Problem sein - notfalls einmal nachstreichen.

Bei beschädigtem Laminat stellt sich die Frage, ob es sich dabei um übliche Abnutzungserscheinungen handelt, oder ob diese größeren Ausmaßes sind. Auch hier sollte ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter hilfreich sein, um die Wohnung am Auszugstag problemfrei übergeben zu können.

Tipp: Alle Schäden bei der Wohnungsabnahme in einem Übergabeprotokoll festhalten. Denn nur für die Dinge, die im Übergabeprotokoll aufgezeichnet sind, ist der Mieter haftbar zu machen. Dies kann rückwirkende Regressansprüche des Vermieters unterbinden.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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