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Alt 23.09.2009, 12:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wände bei Auszug weiß streichen?!?

Hallo sebbl,
tünchen bedeutet nichts weiter als "streichen".

Bzgl. der Regelungen im Mietvertrag würde ich mich mit dem Vermieter kurzschließen, wie er es wünscht und ob die Wände auch wieder in Gelb nachgestrichen werden können oder in weiß zu streichen sind.

Das du kein Malerprofi bist, sollte kein Problem darstellen. Wenn alles ordnungsgemäß abgeklebt ist und der Boden abgedeckt, dann kann eigentlich nicht viel schiefgehen. Die Farbe an die Wand zu bringen sollte dann das kleinste Problem sein - notfalls einmal nachstreichen.

Bei beschädigtem Laminat stellt sich die Frage, ob es sich dabei um übliche Abnutzungserscheinungen handelt, oder ob diese größeren Ausmaßes sind. Auch hier sollte ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter hilfreich sein, um die Wohnung am Auszugstag problemfrei übergeben zu können.

Tipp: Alle Schäden bei der Wohnungsabnahme in einem Übergabeprotokoll festhalten. Denn nur für die Dinge, die im Übergabeprotokoll aufgezeichnet sind, ist der Mieter haftbar zu machen. Dies kann rückwirkende Regressansprüche des Vermieters unterbinden.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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