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Alt 30.08.2009, 19:20
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wände bei Auszug weiß streichen?!?

Hallo Nicole,

in der Regel befinden sich zu diesem Thema Bestimmungen im Mietvertrag. Und es ist gang und gebe, dass eine Wohnung auch wieder geweißt zu hinterlassen ist, damit auch der Nachmieter die volle Einrichtungsfreiheit besitzt, wie du sie genossen hast.

Natürlich kann auch ein Gespräch mit dem Vermieter erfolgen. Wenn er die Wohnung in den Farbtönen abnimmt, dann wäre dies auch in Ordnung.


Lieben Gruß,


Mietrecht Einfach
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