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Alt 29.12.2013, 10:56
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Zitat:
Woher der Vermieter dieses Wissen nimmt, weiss ich nicht.
Aber ich! Zuerst einmal ist festzuhalten, dass Sie eine GbR mit dem Abschluss des Vertrages abgeschlossen haben. Und diese GbR kann nur mit dem Willen der 3 Vertragspartner aufgelöst werden. D.h., dass alle 3 Mieterinnen dieser Auflösung zustimmen müssen.

Der Vermieter ist erst mal außen vor, bzw. er kann keine Nachmieterin akzeptieren, egal wie viele Sie anbringen. Wenn Ihre Mitmieterinnen Sie aus dem Vertrag entlassen und danach diesen dann nur zu zweit weiter führen, geht das natürlich in Ordnung.

Hier sollten Sie sich kundig machen: Mietrechtliche Aspekte bei Wohngemeinschaften
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