Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier zur Testamentseröffnung:
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber
Insbesondere der Absatz: Ist die Teilnahme an der Testamentseröffnung Pflicht? könnte für Sie wichtig sein.
Vielleicht wurden im Testament ja einzelne Wertgegenstände aufgeführt.
Des Weiteren sollten Sie sich hier noch einmal mit den Geflogenheiten des Erbverzichts auseinandersetzen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg