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Alt 03.09.2009, 07:08
peweinschneider peweinschneider ist offline
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Registriert seit: 01.09.2009
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Standard AW: Eigene Werbung auf dem Mieterbalkon

Hallo und vielen dank für ihre Nachricht,
ich dache, auf Grund des neuen Urteils:

"Aber auch wenn eine Selbstständige oder eine Telearbeiterin ihre gesamte berufliche Tätigkeit in der Wohnung ausübt, ist das nicht zu beanstanden, solange sie keine baulichen Veränderungen vornimmt und der Charakter der Wohnung als Wohnraum erhalten bleibt. Kann sie dort also immer noch kochen, übernachten und wohnen, verstößt sie nicht gegen den Mietvertrag. Eine gewerbliche Nutzung der Wohnung in diesem Rahmen ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.7.2009 (Aktenzeichen VIII ZR 165/08) selbst dann erlaubt, wenn der Mietvertrag ein Nutzung "zu anderen als Wohnzwecken" ausdrücklich untersagt."

So, muss ich das doch irgendwie bekannt geben dürfen?
Schon jetzt bedanke ich mich für jeweilige Antworten und ende vorläufig
mit meinen Überlegungen und Vermutungen.

Mit freundlichen Grüßen
peweinschneider
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