Hallo peweinschneider,
dieses Urteil war mir bis jetzt unbekannt. Problematisch könnte hierbei sein, dass es sich um den Wohnraum selbst und nicht etwaige Außenanlagen handelt. Das bedeutet, dass kein gewerblicher Eindruck entsteht.
Ich denke dennoch, dass es am einfachsten ist hierbei das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden.
Notfalls einfach folgende Erklärung: Werbung sichert die Einnahmen - und von diesen ist die Miete zu bezahlen
Lieben Gruß,
Mietrecht Einfach