Geschiedenen Vater enterben
Drei volljährige Kinder ohne eigene Abkömmlinge wollen nicht, dass ihr geschiedener, schon lange extern wohnender Vater, im Falle ihres Ablebens seinen Pflichtteil einfordern kann.
Nicht wegen des allzu großen erwartbaren Erbes, sondern wegen der perfiden Art des Vaters sich überall einzumischen und alles zu blockieren, bzw. nur gerichtlich klären zu lassen.
Könnte hier § 2309 BGB eine Hilfe sein?
Nachdem ich neu im Forum und rechtlich nicht vorgebildet bin, freue ich mich auf alle Antworten und sage jetzt schon herzlichen Dank dafür.
Grüße von Rustikus42
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