Hallo, die Frage ist hier, ob Sie und Ihre Geschwister jeweils Kinder haben. Denn den Pflichtteils zu entziehen ist garnicht so einfach. Bitte lesen Sie sich hier kurz in die Gründe ein:
Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung - Erbrecht Ratgeber
Ein Entzug des Pflichtteils ist jedoch nicht notwendig, wenn Sie drei alle Kinder haben.
Der Grund: Kinder sind Erben erster Ordnung, Vater und Mutter sind Erben zweiter Ordnung. Sind Erben erster Ordnung vorhanden, schließen diese innerhalb der gesetzlichen Erbfolge die Erben zweiter Ordnung aus.
Dies können Sie auch hier noch einmal nachlesen:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach