Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 12.02.2014, 21:01
Quadrago Quadrago ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2014
Beiträge: 1
Standard Schenkung / Ausgleich an Geschwister ausschließen?

Hallo,

wir haben folgenden Fall:
Es geht um ein Grundstück mit Wohnhaus, zur Hälfte bewohnbar, andere Seite wollten wir uns jetzt eigentlich ausbauen.
Eigentümer ist der Vater meines Freundes zu 100%. Seine Ehefrau gibt es noch und eben meinen Freund seine Schwester, die im Ausland lebt.
Bisher war die Absprache so, dass die Schwester auf ihren Anteil am Haus+Grundstück verzichtet, da sich mein Freund die ganze Zeit um die Eltern kümmert und wir hier alles um- und ausbauen und den bestehenden Teil deutlich modernisieren wollen (Stand des Hauses: 70er Jahre, seitdem nichts gemacht).
Das ganze sollte über einen Notar dann festgehalten werden.
Jetzt fängt die Schwester an, dass sie ihren Anspruch doch nicht so einfach abgeben möchte sondern ausgezahlt werden möchte. Weitere Details lasse ich an der Stelle mal weg, ich möchte nur noch kurz erwähnen, dass es auch von den Eltern gewollt ist, dass wir das Haus bekommen, also mein Freund.

Wir sind jetzt am überlegen, wie die Schwester umgangen werden kann, denn sie würde am liebsten ihre Eltern aus dem Haus schmeißen, damit es verkauft werden kann und sie Kohle bekommt. Allerdings ist das Haus so abgewohnt und man kann schon fast vn baufällig sprechen, dass da kein großer Wert da ist.
Wenn ich soweit richtig gelesen habe, ist Schenkung keine gute Option, da mein Freund seine Schwester dann später auszahlen müsste? Sehe ich das richtig?
Allerdings habe ich was entdeckt, wo es hieß, dass es möglich ist, testamentarisch diesen Ausgleich auszuschließen durch den Erblasser? Oder habe ich das falsch verstanden?

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp, in welche Richtung ich mich weiter schlau machen könnte.

Danke auf jeden Fall schon mal.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen