AW: Geschiedenen Vater enterben
Hier hilft nur ein Testament, in welchem der Vater ausdrücklich enterbt wird. Möglicherweise kann die Mutter dann als Alleinerbin eingesetzt werden. Aber auch dies kann mit Pflichtteilsansprüchen einhergehen. Da kommt man dann leider nicht drum herum!
Wenn man sich entscheidet diesen Weg zu gehen, dann sollte vorsichtshalber auch eine Klausel hinzugefügt werden, die einen eventuellen Nachkömmling oder eine zukünftige Ehefrau bedenkt.
Sollte kein Testament erstellt werden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erben wären dann die Eltern!
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