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Alt 14.02.2014, 15:46
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Geschiedenen Vater enterben

Ich zitiere noch einmal:

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hier hilft nur ein Testament, in welchem der Vater ausdrücklich enterbt wird. Möglicherweise kann die Mutter dann als Alleinerbin eingesetzt werden. Aber auch dies kann mit Pflichtteilsansprüchen einhergehen. Da kommt man dann leider nicht drum herum!
Solange keine Nachkommen bei Ihren Enkeln da sind, kann der Vater immer den Pflichtteil einfordern, da er mit der Mutter der nächste Verwandte ist (Erben zweiter Ordnung)! Erst wenn Kinder da sind (Erben erster Ordnung), wird dieses Recht außer Kraft gesetzt!

Dennoch wäre ein von Ihnen vorgeschlagener Zusatz im Testamnt bei Heirat oder Kind sinnvoll. Oder es wird einfach ein neues Testament verfasst, welches das Alte dann autmoatisch unwirksam werden lässt.


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