Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Insbsondere der letzte Absatz zum Thema Ausgleichspflicht dürfte für Sie relevant sein, da der Erblasser diese testamentarisch ausschließen kann.
Ähnliches finden Sie auch nochmal in diesem Paragraphen des BGB:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Auch hier ist formuliert, dass der Erblasser etwas anderes anordnen kann.
Meine Empfehlung: Lassen sie sich von einem Notar nochmalig bei Schenkung, bzw. anteiliger Übertragung des Grundstücks / Wohnhaus beraten.
Erbrecht Einfach