AW: Psychisch krank und Geschäftsfähigkeit
Da müsste wohl ein ärztliches Gutachten erstellt werden, das zum Inhalt hat, ob zum damaligen Zeitpunkt Geschäftsunfähigkeit bestanden hat. Dazu müssen die Krankenunterlagen herangezogen werden und vermutlich eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden. Die Frage, ob das möglich ist, kann meiner Meinung nur ein Facharzt beantworten, der gleichzeitig auch als Gutachter tätig ist.
|