Hallo aibo,
leider ist die Angabe der Wohnfläche innerhalb des Mietvertrags keine Pflichtangaben.
Eine Übersicht der
Pflichtangaben in einem schriftlichen Mietvertrag findest du unter vorhergehendem Link.
Somit wirst du vermutlich keine Handhabe gegen den Makler haben, da die Anzahl der Zimmer ja im Mietvertrag vermerkt ist und der Mietvertrag nach Besichtigung der Mietwohnung unterschrieben wurde. Somit wurde meiner Meinung nach der Miethöhe im Bezug auf 2-Zimmer Wohnung zugestimmt. Ungeachtet der Größe.
Bei der Nebenkosten Abrechnung sieht es anders aus. Denn die qm sind hierbei Grundlage vieler Schlüssel. Hierbei solltest du auf jeden Fall aufpassen und ggf. eine Anpassung der Nebenkostenabrechnung fordern.
Auch eine Kündigung vor Einzug sehe ich bei dir leider nicht gegeben.
Dennoch empfehle ich dir dich mal an einen Mieterverein in deiner Umgebung oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden. Vielleicht gibt es dort noch ein wenig mehr Aufschluss über den Sachverhalt, oder auch den einen oder anderen bekannten Kniff.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach