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Alt 21.02.2014, 22:36
Dt-schulte Dt-schulte ist offline
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Registriert seit: 27.11.2013
Beiträge: 10
Standard Renovierungsklauseln/ terracotafarbende Wände

Ich wünsche einen schönen Abend,

folgende Frage:

Nachdem mir der Nutzer "Regenmacher" so ausführlich und kompetent bei folgender Fragestellung

http://www.forum-recht-einfach.de/mi...trag-2507.html

zur Seite stand ( er war beim RA, die Kündigungsfrist läuft jetzt doch 6 Monate danke nochmal), möchte ich mich heute mit der nächsten Frage an das Forum wenden.

Es geht um das leidige Thema Renovierung. Wir haben im Laufe der Zeit immer darauf geachtet, das unsere Wohnung frisch gestrichen und renoviert wurde. Es wird jetzt aber darauf hinauslaufen, dass Wert darauf gelegt wird, das wir alles nochmal neu machen. Wir haben die Wohnung damals ungestrichen übernommen. So steht es auch im Mietvertrag drin.

Ich habe im Mietvertrag schon zwei Klauseln entdeckt, die für mich sprechen, das ich nicht alles Renovieren muss. Einmal diesen Passus:
"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet Schönheitsreparaturen auf seine Kosten ausführen zu lassen"
und diesen:
"Der Mieter ist nicht berechtigt, von der bisherigen Ausführungsart ohne Zustimmung des Vermieters abzuweichen".
Somit werde ich zwar alles tun, um die Wohnräume in einem gepflegten Zustand zu übergeben, werde aber nicht in allen Räumen den Pinsel schwingen.

Wir haben einen Raum in einem terrakotta Farbton gestrichen und zwei Räume in einem sehr hellen Braun/Beige mit dunklen Stellen abgesetzt. Muss ich diese Räume neu streichen? Ich kenne die Entscheidung des BHG, das knallige Farben runter müssen. Ich versteh nur die definition von knallig nicht. Wonach richte ich mich?

Danke schonmal für die erneute hilfe.

Viele Grüße



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