Zitat:
so das man auch davon ausgehen kann, das dieser auch die höchte Grundmiete zahlt.
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Das hat mit der Mieterhöhung nach Modernisierung nichts, aber rein garnichts zu tun. Laut Gesetz kann der Vermieter 11% der aufgewendeten Kosten für die Modernisierung der Wohnung auf die Jahresmiete aufschlagen. Unabhängig davon, wie hoch die Miete bisher ist. Auch zählt in diesem Fall nicht ein Mietspiegel, falls vohanden, als Grundlage.