AW: Erbfähigkeit § 1923 Abs. 1 BGB - erwähnter Erbe bereits vorher verstoren - und nu
Hallo,
die Tochter der verstorbenen Ehefrau Ihres Vaters ist meines Erachtens nur erbberechtigt, wenn sie ausdrücklich als Ersatzerbe betimmt wurde.
Ist dies nicht der Fall, wird der Erbteil auf die anderen Erben aufgeteilt.
Erbrecht Einfach
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