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Erbfähigkeit § 1923 Abs. 1 BGB - erwähnter Erbe bereits vorher verstoren - und nun?
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05.03.2014, 13:41
Papierkram
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AW: Erbfähigkeit § 1923 Abs. 1 BGB - erwähnter Erbe bereits vorher verstoren - und nu
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das klingt schon mal sehr beruhigend.
Grüße
Papierkram
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