Hallo aibo,
wenn du es schriftlich hast, dass die Wohnung 30qm haben soll (von dem Schreiben wusste ich nichts), dieses aber nicht den Tatsachen entspricht, dann ist sicher was an der Provision zu machen, wenn diese auf Basis der qm-Zahl erfolgt.
Meines Kenntnisstands nach richtet sich die Maklerprovision jedoch meistens nach der Miethöhe. Und diese scheint ja nicht nach qm berechenbar zu sein, zumindest laut Mietvertrag nicht.
Ich würde dir aber dennoch empfehlen auf Grundlage deines Schreibens (30 qm) einen weiteren, schriftlichen Versuch zu starten, die Miete mindern zu können, woran dann auch die Minderung der Maklerprovision gekoppelt wäre.
Zusätzlich empfehle ich dir einen Mieterverein des
Mieterbund Deutschland aufzusuchen. Die Jahresgebühr ist meist nicht allzu hoch und man ist in Rechtsfragen zum Theme Mietrecht immer gut und stichhaltig beraten!
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach