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Alt 18.03.2014, 10:51
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe ausschlagen

Hallo.

Ist der letzte Wille denn testamentarisch geregelt? Wenn ja, um welche Form des Testaments handelt es sich? Einzeltestament oder Berliner Testament? Oder findet hier die gesetzliche Erbfolge Anwendung? Es klingt zumindest danach, weshalb ich das einmal als Basis nehme:

In diesem Zusammenhang würde die Ausschlagung lediglich für diesen Erbfall gelten. sollte der Vater versterben sind Sie wieder erbberechtigt.

Vorteile sehe ich darin, dass eine Erbengemeinschaft umgangen wird. Eine Erbengemeinschaft kann nur aufgelöst werden, wenn alle erben befriedigt wurden. In diesem Falle wäre also vermutlich eine Auszahlung, bzw. Auslösung des Vaters an die Kinder erforderlich.

Nachteile wären lediglich, falls sich Ihr Vater überlegen sollte eines der Kinder zu enterben. Dann besteht aber immernoch Anspruch auf den Pflichtteil.


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