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Alt 19.03.2014, 08:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe ausschlagen

Eine Erbengemeinschaft entsteht bei mehr als einem Erben!
Wenn Sie und Ihr Bruder also das Erbe ausschlagen, wird Ihr Vater Alleinerbe.

Lesen Sie zum Prozedere bitte hier, wie Sie das Erbe ausschlagen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Um im Nachhinein nicht auf die Nase zu fallen, sollte Ihr Vater in seinem Testament nun die Kinder als Erben einsetzen. Dies kann notariell begleitet werden. Sollte kein Testament verfasst werden, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall sich noch einmal mit einem Notar zu unterhalten, damit Ihnen keine möglichen Nachteile entstehen, die hier im Forum vielleicht noch keine Berücksichtigung fanden. Viel Erfolg.


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