Hallo,
werden Sie denn ebreits anwaltlich vertreten? Sie sprechen von einem "Gericht". Gibt es eine Verhandlung oder meinen Sie nur das Nachlassgericht?
Sollten Sie noch nicht anwaltlich vertreten sein, sollte ein Anwalt das Testament und die Pflichtteilsansprüche, sowie den NAchlasswert
prüfen.
Ein Forum kann Ihnen bei so einem außergewöhnlichen Fall leider kaum Hilfestellung bieten, tut mir leid.
Erbrecht Einfach