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Zitat von Recht-Einfach
Hallo,
werden Sie denn ebreits anwaltlich vertreten? Sie sprechen von einem "Gericht". Gibt es eine Verhandlung oder meinen Sie nur das Nachlassgericht?
Sollten Sie noch nicht anwaltlich vertreten sein, sollte ein Anwalt das Testament und die Pflichtteilsansprüche, sowie den NAchlasswert prüfen.
Ein Forum kann Ihnen bei so einem außergewöhnlichen Fall leider kaum Hilfestellung bieten, tut mir leid.
Erbrecht Einfach
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Hallo , ja ich werde anwaltlich vertreten und das ganze geht jetzt schon seit 5 Jahren und das auch alles gerichtlich. Leider. Ich dachte nur,,dass mir jemand weiter helfen kann bei Dingen / Geld die in die erbmasse gezählt werden die man aber nie bekommen hat.