AW: Auszahlung Pflichtteil
Hallo,
pauschal würde ich natürlich sagen, dass solche Dinge nicht mit in die Erbmasse einflöießen, sondern nur die tatsächlichen Vermögensgegenstände.
Hier sollten Sie dann aber nochmal Ihren Anwalt fragen, der mit allen Einzelheiten des Falls vertraut sein sollte.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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