Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 31.03.2014, 13:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Auszahlung Pflichtteil

Hallo,

pauschal würde ich natürlich sagen, dass solche Dinge nicht mit in die Erbmasse einflöießen, sondern nur die tatsächlichen Vermögensgegenstände.

Hier sollten Sie dann aber nochmal Ihren Anwalt fragen, der mit allen Einzelheiten des Falls vertraut sein sollte.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten