NACH Mietende: Recht des Mieters auf Verrechnung von Mietrückständen mit Mietkaution
Hallo liebe Forengemeinde,
hat der Mieter das Recht Mietrückstände mit der Mietkaution verrechnen zu lassen, wenn das Mietverhältnis schon BEENDET ist?
Während des Mietverhältnisses ist dies nicht möglich (Abwohnen der Kaution nicht zulässig), aber wie ist dies, wenn kein Mietverhältnis mehr besteht?
Gibt es hierzu Rechtsquellen?
Vielen Dank für jede Hilfe.
VG
Frank
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|