Zitat:
Zitat von Aunois
Hallo,
folgender Fall :
Mietvertrag mit Kündigungsverzicht unterschrieben
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Wenn der Kündigungsverzicht nicht Mietvertraglich auf längstens 4 Jahre befristet ist, ist die Klausel in einem Formularmietvertrag als unwirksam anzusehen. Sie können ordentlich kündigen.