Berliner Testament mit Änderungsklausel
Hallo,
nehmen wir an ein kinderloses Ehepaar A + B errichten handschriftlich ein gemeinsames Testament in welchem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Es wird geschieben, dass nach dem Tod des Längerlebenden vier verwandte Personen zu unterschiedlichen Quoten erben sollen:
Neffe von A (hier Person 1) soll 1/4
Nichte von B (hier Person 2) soll 2/4
Kind der Nichte von B (hier Person 3) soll 1/8
Kind der Nichte von B (hier Person 4) soll 1/8 bekommen
als Änderungsklausel steht:....der Längerlebende kann über das gesamte Vermögen frei verfügen und ist nicht an diese Erbfolge gebunden.
A stirbt zuerst. Kann B sowohl die Quoten ändern als auch zwei der bedachten Personen komplett enterben (nämlich Personen 2 und 4) ?
Bei leiblichen Kindern ist nämlich nachzulesen, dass diese nicht komplett enterbt werden können, wie sieht das bei weitläufigen Verwandten (ohne Pflichtteilsanspruch) aus?
LG
PURATEC8
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