Hallo,
eine Änderungsklausel oder ein Änderungsvorbehalt können durchaus in das Tetament eingefügt werden. Hierzu habe ich folgendes gefunden:
Berliner Testament und die Testierfreiheit nach dem ersten Erbfall
Alternativ können auch zwei Einzeltestamente mit dem Ehepartner als Alleinerben erstellt werden. Der Längerlebende kann dann immernoch ein neues Testament aufsetzen und seine Erben bestimmen.
Erbrecht Einfach