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Alt 22.04.2014, 10:07
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Berliner Testament mit Änderungsklausel

Noch einmal zu Ihrer Eingangsfrage. Kinder können nicht komplett enterbt werden, da immer ein Pflichtteilsanspruch besteht. Weitläufige Verwandte oder Dritte haben diesen Anspruch nicht. Werden sie also nicht im Testament erwähnt, erhalten sie auch nichts vom Erbe.

Bzgl. der Änderungsmöglichkeiten gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber dies absichtlich beschränkt hat. Andernfalls würde ein Berliner Testament ja auch seinen Sinn verfehlen und zwei Einzeltestamente mit jederzeitiger Änderungsmöglichkeit im Vorteil liegen.

Da ich Ihnen nicht zu 100% beantworten kann, ob diese Formulierung ausreicht, würde ich Ihnen unsere telefonsiche Rechtsberatung empfehlen wollen. Hier bekommen Sie Antwort von einem Anwalt und in Anbetracht des überschaubaren Sachverhaltes sollte dieser auch zügig darauf antworten können. Schauen Sie dazu bitte einmal hier:
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