Noch einmal zu Ihrer Eingangsfrage. Kinder können nicht komplett enterbt werden, da immer ein Pflichtteilsanspruch besteht. Weitläufige Verwandte oder Dritte haben diesen Anspruch nicht. Werden sie also nicht im Testament erwähnt, erhalten sie auch nichts vom Erbe.
Bzgl. der Änderungsmöglichkeiten gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber dies absichtlich beschränkt hat. Andernfalls würde ein Berliner Testament ja auch seinen Sinn verfehlen und zwei Einzeltestamente mit jederzeitiger Änderungsmöglichkeit im Vorteil liegen.
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