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Alt 24.04.2014, 16:01
PURATEC8 PURATEC8 ist offline
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Standard AW: Berliner Testament mit Änderungsklausel

Lieber Administrator!

Vielen Dank für den Tipp mit der Hotline. Leider bringt das jetzt auch nichts mehr, denn nach dem beschriebenen Berliner Testament wurden bereits "durch einen Notar" sechs weitere Testamente beglaubigt.

In jedem einzelnen der neuen Testamente steht der Hinweis auf das Berliner Testament.
Es wird erwähnt wer lt. Berliner Testament mit welchen Quoten mal als Schlußerbe erben sollte und dass nicht sicher ist, ob das neue Testament Widersprüchlichkeiten dazu aufweist.

Lt. Person 3 hat der Notar damals, beim 1. notariellen Testament, das Berliner Testament vom Nachlassgericht angefordert und gemeint, die Längerlebende könnte nun selbst entscheiden, wer was erbt, allerdings muss sie die Quoten (25 % Verwandtschaft Ehemann / 75 % Verwandtschaft Ehefrau) einhalten, was aber von sechs notariellen Testamenten nur beim allerersten eingehalten wurde, dann nicht mehr und meiner Meinung nach auch in der oben beschriebenen Änderungsklausel so nicht rauskommt!

Ich denke, der Verwandte erzählt hier Märchen!

Mich hätte das einfach mal interessiert, ob es sein kann, dass ein Notar selbst nicht so wirklich weiß wie bzw. in welcher Art und Weise dieses gemeinschaftliche Testament geändert werden kann, was mich aber sehr verwundern würde!

Na ja, was bzw. welches der existierenden sieben Testamente am Ende rechtskräftig wird, wird sich irgend wann zeigen

MfG
PURATEC8

Geändert von PURATEC8 (24.04.2014 um 16:11 Uhr)
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