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In meinem Mietvertrag steht darüber nicht das geringste.
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Da wird die Benutzung eines Ablufttrockners auch nicht explicit erlaubt sein.
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da die Nässe ja nach außen geleitet wird.
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Verbunden mit Wrasen, die den einen oder anderen Eigentümer stören wird.
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Die Kondenztrockner geben ebenfalls Wärme und Feuchtigkeit ab.
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Die Feuchtigkeit wird aber im Gerät gesammelt und kann weggeschüttet werden.
Ich denke, dass es hier der Eigentümer, der über der Waschküche wohnt durch die Wrasen gestört wird. Und daher hat die WEG den Gebrauch solcher Geräte im Gemeinschaftsraum untersagt. Wenn keine Störung durch Wrasen mehr passieren, dürfte die Untersagung nicht mehr möglich sein.