Hallo,
Ich habe den Betreiber dieser Seite Explizit das selbe gefragt.
Als Antwort habe ich zurück bekommen, das der Hauseigentümer sich darum zu kümmern hat.
Zitat:
Hallo,
die Telefonleitung ist eine Einrichtung des Hauses, und an Sie mit vermietet - so wie Sie es schildern.
Der Vermieter hat bezüglich des Mietobjektes eine Garantiehaftung (ohne Verschulden) nach § 535 BGB, er muss somit das Kabel instandsetzen.
--
mit freundlichen Grüßen *Leserservice des Autors des Mietrechtslexikons*
Anwalt für Mietrecht Ass.jur. Rolf Neuhäuser
|
Und genau DAS tut er aber nicht!